Schulung der Beauftragten
und sonstigen verantwortlichen Personen nach § 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung
(GbV)
Seminarnummer: 3-00-03
Zum Thema:
Unternehmen, die mit Gefahrgütern umgehen und keinen Gefahrgutbeauftragten
zu bestellen brauchen, müssen zumindest eine oder mehrere beauftragte
und sonstige verantwortliche Personen im Unternehmen benennen. Auch
diese Personen müssen, um ihre Tätigkeit ordnungsgemäß ausüben zu
können, nach § 6 GbV geschult sein.
Inhalt:
I: Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und
Sicherheitsmaßnahmen
- Unfallfolgen
- Unfallursachen
II: Verkehrsbezogene Bestimmungen
- Klassifizierung gefährlicher Güter
- Allgemeine Verpackungsvorschriften
- Beschriftung und Gefahrzettel
- Vermerke im Beförderungspapier
- Versandart und Abfertigungsbeschränkung
- Zusammenladeverbot und Trenngebote
- Begrenzte Mengen und freigestellte
Mengen
- Handhabung und Sicherung der Ladung
- Reinigung und Lüftung der Fahrzeuge
- Ausbildung des Fahrpersonals
- Sicherheitsanweisungen
- Überwachungspflichten
- Anforderungen an Beförderungsmittel
Termin/Ort:
Termin: 21.11.2007; von 9.00 bis 16.30 Uhr, Bad Breisig.
Trainer:
Dipl.-Ing. Hans Werner Vogt, GTÜ, Gefahrgutsachverständiger
Dipl.-Biol. Michaela Rosen, Gefahrgutbeauftragte
Preis:
290,- € inkl. MwSt. zuzüglich Prüfungsgebühr
der IHK zu Koblenz.
Im Preis sind Erfrischungsgetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen
enthalten.
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Teilnahmebedingungen...
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