Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte
Verkehrsträger Straße
Bei Beginn des Kurses von der IHK anerkannter Lehrgang nach DIHT-Rahmenplan
zur Verlängerung der EG-Schulungsbescheinigung.
Angebotsnummer: 3-00-02
Zum Thema:
Das Gefahrgutrecht ist ständigen Änderungen unterworfen,
daher müssen sich Gefahrgutbeauftragte ständig weiterbilden
(§ 2 GbV) und entweder alle 5 Jahre an einer Prüfung oder
einem anerkannten Fortbildung teilnehmen.
Die Fortbildung muss vor Ablauf der Gültigkeit der Erstschulung
beginnen. Sie kann deshalb schon bis zu 12 Monate vor Ablauf der
Gültigkeit des Schulungsnachweises erfolgen ohne sich negativ
auf die Gesamtdauer auszuwirken.
Die Schulung erfolgt mit der Anerkennung der Industrie- und Handelskammer
als zuständige Behörde für das Ausstellen der Schulungsbescheinigungen
Inhalt:
Der Inhalt der Schulung umfasst einen allgemeinen Teil sowie den
besonderen Teil Straßenverkehr:
Insbesondere wird auf die Änderungen durch die 16. ADR-Änderungsverordnung
eingegangen.
- Vertiefung der ADR-Strukturreform
- Fehlerkorrektur
- Problematik der Sondervorschrift 640
- Neue Dokumentationsvorschrift im Beförderungspapier
- Umschreibung der Zulassungsbescheinigung der
Fahrzeuge in neue Formulare
Abschluss:
Bescheinigung zum Nachweis der Schulungsanforderungen gem. §
3 GbV, Gültigkeit 5 Jahre.
Termin/Ort:
Die genauen Termine für 2007 stehen noch nicht fest. Bitte
schicken Sie uns eine kurze E-Mail mrosen@sitek-europe.de,
wir informieren Sie dann über die Schulungstermine.
Trainer:
N.N.
Preis:
auf Anfrage
zum
Anmeldeformular...
Teilnahmebedingungen...
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