Betriebsbeauftragter
für Gewässerschutz
Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 21a WHG
Angebotsnummer: 2-00-02
Zum Thema:
Betriebe, die mehr als 750 m3 Abwasser direkt in ein Gewässer
einleiten, müssen nach § 21 WHG einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte
bestellen. Die zuständige Behörde kann auch für Betriebe,
die weniger als 750 m3 Abwasser direkt einleiten oder für Betriebe,
die ihre Abwässer in eine Abwasseranlage einleiten die Bestellung
eines Gewässerschutzbeauftragten fordern.
Der Lehrgang vermittelt die betriebliche Umsetzung des Wasserrechts
und versetzt die Teilnehmer in die Lage, die an sie gestellten Aufgaben
in die Praxis umzusetzen.
Inhalt:
- Einführung in das Wasserrecht
- EU-Wasserrecht
- WHG
- Abwasserverordnung
- Abwasserabgabengesetz
- VawS
- Landeswassergesetz (NRW; Rheinland-Pfalz)
- Aufgaben und Rechtsstellung des Gewässerschutzbeauftragten
- Genehmigungsverfahren
- Betriebliche Selbstüberwachungspflicht
- Grundwasserförderung
- Praxis der staatlichen Überwachung
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- Allgemeine Grundsätze der Abwassertechnik
Termin/Ort:
Termin: 04.09.2007 - 06.09.2007
jeweils von 9.00 - 16.30 Uhr, Bad Breisig.
Trainer:
Dr. Schmitt, Gewässerschutzbeauftragter Fa. Henkel, Düsseldorf,
Susanne Wellmann, Rechtsanwältin für Umweltschutz, Bad
Honnef, Dipl.-Ing. Michael Tolewski, Untere Wasserbehörde,
Dortmund
Preis:
850,- € zzgl. MwSt.; bei Ameldung bis zum 04.06.2007 nur 650,- € zzgl. MwSt.
Im Preis sind Erfrischungsgetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen
enthalten.
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Anmeldeformular...
Teilnahmebedingungen...
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