Je
nach Art und Menge der Gefahrgüter muss auch ein Gefahrgutbeauftragter
benannt werden, der die Umsetzung der Gefahrgutvorschriften kontrolliert
und den Unternehmer in allen Fragen des Gefahrgutrechts berät
(§ 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ). Der Gefahrgutbeauftragte
kann auch ein externer Berater sein.
Wir möchten Sie als Unternehmer oder
technischer Leiter in der Umsetzung des umfangreichen Gefahrgutrechtes
unterstützen und bieten Ihnen folgende Dienstleistungen kostengünstig
an:
- Der externe Gefahrgutbeauftragte
Wir stellen für Ihr Unternehmen den externen Gefahrgutbeauftragten
wahlweise für die Verkehrsträger Straße, Schiene,
Binnenschifffahrt, Luft oder See.
Sie sparen die Kosten für die regelmäßig anfallenden
Schulungen und Gesetzestexte, sowie den zeitlichen Aufwand eines
Mitarbeiters um sich ständig in die Neuerungen des Gefahrgutrechts
einzuarbeiten.
- Innerbetriebliche Schulung der
Beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen
Wir schulen für Ihre Beauftragten und sonstigen verantwortlichen
Personen in den in Ihrem Unternehmen relevanten Tätigkeitsfeldern
des Gefahrgutrechts.
- Beratung
Wir verfügen über zahlreiche Kontakte zu Behörden
und Wirtschaftsunternehmen und beraten Sie bei kniffligen Fragen
rund um das Gefahrgutrecht.
Sie sparen die Mühe und den zeitlichen Aufwand zahlreicher
Telefonate um an die gewünschte Information zu gelangen.
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